Kulturgesuch einreichen - Standortförderung Zürioberland

Kulturgesuch

Die Kulturförderung erfolgt subsidiär (ergänzend). Das bedeutet, dass zuerst die Wohn- und Aufführungsgemeinden aller Projektbeteiligten um finanzielle Unterstützung angefragt werden müssen. Ebenso sollten im Finanzierungsplan die angefragten Stiftungen und Förderstellen sowie die angefragten Sponsoren angegeben werden.

Eine Anleitung zum Einreichen eines professionellen Gesuchs finden Sie hier. Reichen Sie das Kulturfördergesuch zusammen mit Budget und einem detaillierten Finanzierungsplan bis spätestens 3 Monate vor Durchführung des Anlasses ein:

  • Standortförderung Zürioberland Kultur behandelt Gesuche bis CHF 9’999.–. Gesuche ab CHF 10’000.– stellen Sie an die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich. Zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen darf ein Gesuch nicht an beiden Stellen eingereicht werden.
  • Gesuche für Betriebsbeiträge werden im Kanton Zürich von der Fachstelle Kultur des Kanton Zürichs
  • Filmprojekte werden im Kanton Zürich durch die Zürcher Filmstiftung behandelt. Entsprechende Gesuchsformulare können direkt ab der Website filmstiftung.ch heruntergeladen werden.
  • Literarische Werke werden im Kanton Zürich von der Fachstelle Kultur des Kantons Zürichs behandelt. Entsprechende Gesuche können direkt auf der Website eingereicht werden.

 

  • Eingabefristen
    • 26.02.2024
    • 27.05.2024
    • 09.09.2024
    • 04.11.2024

Gesuch einreichen

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Richtlinien

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Prüfen Sie, ob Ihr Gesuch die Richtlinien erfüllt.

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Anleitung «professionelles Gesuch»

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Nutzen Sie diese Anleitung, um ein professionelles Gesuch zu stellen.

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