Kulturgesuch einreichen - Standortförderung Zürioberland

Kulturgesuch

Gemeindeübergreifende Kulturaktivitäten können mit Beiträgen unterstützt werden. Damit wird das Kulturschaffen und -erbe im Zürcher Oberland gestärkt.

  • Sie Standortförderung Zürioberland behandelt Gesuche bis zu einem Betrag von CHF 9’999.–. Gesuche ab einem Betrag von CHF 10’000.– sind an die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich einzureichen. Zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen darf ein Gesuch nicht an beiden Stellen eingereicht werden.
  • Reichen Sie das Kulturfördergesuch zusammen mit Budget und einem detaillierten Finanzierungsplan bis spätestens 3 Monate vor Durchführung des Anlasses ein.
  • Kulturförderung erfolgt subsidiär (ergänzend). Das bedeutet, dass zuerst die Wohn- und Aufführungsgemeinden aller Projektbeteiligten um finanzielle Unterstützung angefragt werden müssen. Ebenso sollten im Finanzierungsplan die angefragten Stiftungen und Förderstellen sowie die angefragten Sponsoren angegeben werden.
  • Gesuche für Betriebsbeiträge werden von der Fachstelle Kultur des Kanton Zürichs
  • Filmprojekte werden im Kanton Zürich durch die Zürcher Filmstiftung behandelt. Entsprechende Gesuchsformulare können direkt ab der Website filmstiftung.ch heruntergeladen werden.
  • Literarische Werke werden im Kanton Zürich von der Fachstelle Kultur des Kantons Zürichs behandelt. Entsprechende Gesuche können direkt auf der Website eingereicht werden.

Eingabefristen 2024

  • 26.02.2024
  • 27.05.2024
  • 09.09.2024
  • 04.11.2024

Gesuch einreichen

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Richtlinien Kulturförderung

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Prüfen Sie, ob Ihr Gesuch die Richtlinien erfüllt.

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Anleitung «professionelles Gesuch»

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Nutzen Sie diese Anleitung, um ein professionelles Gesuch zu stellen.

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