Absatzförderung Regionalprodukte - Standortförderung Zürioberland

Absatzförderung Regionalprodukte

Produzent:innen von echten Regionalprodukten profitieren von Absatzfördergeldern des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW). Voraussetzung dafür ist eine Zertifizierung wie z.B. jene als Hersteller:in von «us em Zürioberland» Regionalprodukten.

Häufigste Fragen und Antworten

Für welche Leistungen gibt es Beiträge?

Die Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte regelt, welche Arbeiten zu 40% durch BLW-Gelder unterstützt werden. Die komplette Verordnung ist unter Medien & Downloads verfügbar.

 

Marketing und Verkaufsförderung

  • Gestaltung, Druck, Produktion sowie Aufwände für Publikationen
  • Beispiele: Inseratekosten, Social Media, Website, Newsletter, Onlinewerbung, Apps/Games, Merchandise/Give-Away, Käsepapier, Plakate, Tafeln, Beschriftung für Läden resp. Verkaufspunkte, Regalbeschriftung, Produktion und Schaltung von Radio-, TV- und Kino-Spots, Produktion von sonstigen Spots (Erklärvideos etc.), Gestaltung von Auto-/Lieferwagenbeschriftungen etc.

 

Produkte

  • Gestaltung (z.B. Grafiker:in, Agentur) von einheitlichen Produktedesign
  • Beispiele: Erarbeitung eines neuen Etiketten-/ Verpackungsdesigns oder die designtechnische Überarbeitung eines ganzen Produktesortimentes

 

 

Welche Leistungen können NICHT angerechnet werden?
  • Massnahmen, die Verkaufserlöse einbringen (Restauration an öffentlichen Veranstaltungen, Printmaterialien im Zusammenhang mit Verkaufsaktivitäten (z.B. Bestellformular), Aufbau Online-Shop, etc.)
  • Druck von Verpackungsmaterialien für Produkte (z.B. Etiketten)
  • Preise / Gewinne für Wettbewerbe, wenn kein Bezug zu zertifizierten Regionalprodukten besteht
  • Massnahmen, die nicht dem CD-Manual entsprechen bzw. nicht von der Standortförderung Zürioberland freigegeben wurde
Wie erhalte ich die Beiträge?

Damit der Beitrag eingefordert werden kann, muss die Rechnungsadresse des Produzenten zwingend folgende erste Zeile enthalten:

 

Das Beste der Region
Musterproduzent AG
Musterstrasse 34
8000 Musterdorf

 

Die Rechnung mit obiger Anschrift ist unbezahlt (E-Mail/Post) an die Standortförderung Zürioberland weiterzuleiten inkl. Belegexemplar. Anschliessend wird «Das Beste der Region» die Rechnung vollumfänglich begleichen und dem Produzenten eine Rechnung über 60% des Betrages ausstellen. Die Produzent:innen werden gebeten sich frühzeitig zu melden, wenn in einem Jahr grössere Beträge umgesetzt werden sollen.

Anwendung Corporate Design

Damit Leistungen vergütet werden, muss das Corporate Design der Produktemarke «us em Zürioberland» zwingend angewendet werden. Dieses ist unter Medien & Downloads verfügbar.

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echtregional.swiss

Seit 2023 ist die Zertifizierung unter der Produktemarke «us em Zürioberland» komplett optimiert. Registrieren Sie Ihren Betrieb innert 5min unter echtregional.swiss und fügen Sie die gewünschten Produkte hinzu.

Ihre Ansprechperson

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Sabrina Honegger

Leiterin Geschäftsfeld Regionalprodukte

+41 52 396 50 97