Bundesprogramm / Schiesspflicht 2024 - Standortförderung Zürioberland

Bundesprogramm / Schiesspflicht 2024

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Ort

Dübendorf

31. August 2024

Preis

Das Obligatorische Programm ist gratis. Allfällige Probeschüsse - CHF 0.50 pro Stück. Wiederholungen werden mit Kaufmunition durchgeführt.

Daten

31. August 2024 09:00 - 12:00 Uhr

Ort

Schützenhausstrasse

8600 Dübendorf

Kontakt

Roger Rechsteiner
Arbeiterschützenbund Dübendorf
079 447 67 68
roger.rechsteiner@asbduebi.ch

Kategorien

Sport & Bewegung

Übrige Veranstaltungen

Mehr Informationen

Bundesprogramm / Schiesspflicht 2024

2024 sind folgende Angehörigen der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher
die Rekrutenschule absolviert haben.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem
sie das 35. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen
sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische
Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz. Bei
fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.

Die Schiesspflicht gilt als erfüllt, wenn der Schiesspflichtige die vorgeschriebene Anzahl Patronen mit seiner persönlichen Waffe gezielt verschossen hat.
Als Mindestleistung werden 42 Punkte auf 300 Meter Meter verlangt, wobei nicht mehr als drei Nullen geschossen werden dürfen.
Schiesspflichtige, die diese Mindestleistungen nicht erbracht haben, können das obligatorische Programm höchstens zweimal im gleichen Schiessverein wiederholen (Kaufmunition).