Die Kultur-Auslegeordnungen bringen in dreifacher Hinsicht einen Nutzen:
- In der Gemeinde wird die vielfältige Kultur ins Bewusstsein von Behörden und Bevölkerung gerufen. Die Auslegeordnung bildet die Grundlage für eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit und eine vielfältige Nutzung im Schulunterricht. Sie fördert die kulturelle Teilhabe.
- Dank des gleichen Rasters werden der Informationsaustausch und damit die Zusammenarbeit in der Region erleichtert. Aufwändige Umfragen erübrigen sich.
- Die laufende Nachführung der Kultur-Auslegeordnung ermöglicht den Gemeinden wie auch der Region Veränderungen und Handlungsbedarf besser zu erkennen.
Wozu eine Kulturauslegeordnung?
Die Kulturauslegeordnung ist eine nützliche Arbeitsgrundlage für die Kultur- und Standortförderung – vor allem für die Öffentlichkeitsarbeit. Sei es für Ergänzungen auf der Gemeindewebsite und in Wikipedia, sei es für Rundgänge, Ansprachen, für Jubiläen oder für den Schulunterricht. Zudem erleichtert sie dank des einheitlichen Rasters den Informationsaustausch in der Region.
Wie wird sie gepflegt?
Das Ressort Kultur der Exekutive ist dafür besorgt, dass die Kultur-Auslegeordnung gemeinsam mit den zuständigen Verwaltungsabteilungen sowie den einschlägigen lokalen Organisationen regelmässig aktualisiert und alle vier Jahre der Exekutive zur Abnahme vorgelegt wird. Die Bevölkerung ist aufgerufen, laufend Fehler und Fehlendes dem Ressort Kultur zu melden.
Warum überhaupt?
Die rasante Entwicklung des Zürcher Oberlandes zur begehrten, aber auch etwas gesichtslosen Agglomeration weckte vor gut zehn Jahren Kräfte, die der Region zu mehr Identität verhelfen wollten.